Verwaltungskosten: Was sind die Verwaltungskosten?
Unsere Genossenschaft berechnet genau jene Verwaltungskostenbeiträge, wie sie der vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erlassenen Entgeltrichtlinienverordnung entsprechen. Sie dienen zur Abdeckung der anteiligen Personal- und Sachaufwendungen, die aus der Abwicklung der laufenden Verwaltungstätigkeit resultieren. Die Anpassung der Verwaltungspauschalen erfolgt jeweils per 1. April eines Jahres (durchschnittliche VPI-Steigerung des Vorjahres (Kalenderjahres)).
Die in den monatlichen Vorschreibungen enthaltenen Beträge sind Vorauszahlungen; die Abrechnung erfolgt sodann mit der jeweiligen Jahresabrechnung.