Jahresabrechnung: Wie erhalte ich Einsicht in die Unterlagen für die Jahresabrechnung?

Als Mieter haben Sie einen Anspruch darauf, in die Belege der Jahresabrechnung Einsicht zu nehmen.

Zur Einsichtnahme setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin mit unserem Objektverwalter im Rechnungswesen. Auf Ihr Verlangen stellen wir Ihnen von den eingesehenen Belegen auf Ihre Kosten Kopien zur Verfügung.

Wenn nicht binnen 6 Monate ab Übermittlung der Abrechnung begründete Einwendungen erhoben werden, gilt die Jahresabrechnung als endgültig geprüft und anerkannt.