Gebühren: Welche Gebühren fallen für Miet- bzw. Nutzungsverträge an?
Die Rechtsgeschäftsgebühren werden durch das Gebührengesetz geregelt. Die Gebühren für Rechtsgeschäfte finden sich in § 33 GebG „Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte“.
Mittlerweile sind Miet- bzw. Nutzungsverträge über Wohnungen von der Entrichtung der Mietvertragsgebühr befreit. Näheres finden Sie in Tarifpost 5 „Bestandverträge“ Absatz 4 des Gebührengesetzes.
Weiterhin gebührenpflichtig sind jedoch sonstige Miet- bzw. Nutzungsverträge (z.B. Geschäfte), insbesondere Miet- bzw. Nutzungsverträge über Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und Miet- bzw. Nutzungsverträge über Geschäftsräumlichkeiten. Diese Gebühren betragen 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses (inkl. Betriebskosten, Umsatzsteuer etc.).