Wie erhalte ich Einsicht in die Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung?
Als Eigentümer haben Sie einen Anspruch darauf, in die Belege der Betriebskostenabrechnung Einsicht zu nehmen.
Zur Einsichtnahme setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin mit unserem Objektverwalter im Rechnungswesen. Auf Ihr Verlangen stellen wir Ihnen von den eingesehenen Belegen gemäß § 34 Abs. 2 WEG gegen Kostenersatz Kopien zur Verfügung.
Wenn nicht binnen 6 Monate ab Übermittlung der Abrechnung begründete Einwendungen erhoben werden, gilt die Jahresabrechnung als endgültig geprüft und anerkannt.