Wandfarben, Fliesen und ähnliches: Kann ich die Wohnung verändern?

Natürlich ist die farbliche Gestaltung der Wohnung auf Wunsch des Mieters möglich. Für farbliche Veränderungen (zB. Farben Schwarz, Dunkelblau, etc.) muss jedoch bei Auszug aus der Wohnung der ursprüngliche Zustand vom Mieter wiederhergestellt werden. Grundsätzlich gilt: bei Rückstellung der Wohnung sind Schäden an den Wänden (zB Dübellöcher, Spachteltechniken) auszubessern und ist der ursprüngliche Zustand herzustellen. Eine Abgeltung auf Verbesserungen bzw. Aufwendungen erfolgt nicht.