Tod des Mieters: was habe ich zu tun?

Bitte beachten Sie: das Mietverhältnis des Verstorbenen wird durch den Tod nicht automatisch beendet! Im Todesfall eines Hauptmieters ist uns die Sterbeurkunde zu übermitteln. Liegen keine eintrittsberechtigten Personen vor (siehe unter den FAQ die Frage: Tod des Mieters: Einritt in das Mietverhältnis im Todesfall), benötigen wir die schriftliche Kündigung aller gesetzlichen Erben. Des Weiteren benötigen wir eine Information darüber, welcher Notar die Verlassenschaft abwickeln wird. Die Kündigung kann von uns erst dann akzeptiert werden, wenn der Erbe/die Erben eine wirksame Erbantrittserklärung abgegeben hat/haben. Falls ein Verlassenschaftskurator bestellt wird, kann dieser erst nach seiner Bestellung wirksam kündigen. Für eine Kündigung im Todesfall steht Ihnen hier ein Formular zur Verfügung.