Nachbarschaft und zusammen Wohnen: Wohnen mit Kindern
Das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung und Spiel ist ebenso wichtig wie das Ruhebedürfnis erwachsener Hausbewohner. Jene Geräusche, die von Spielplätzen und Freiflächen ausgehen, werden von der ständigen Rechtsprechung aber nicht als Lärmbelästigung angesehen und sind somit zu tolerieren. Dass es beim Spielen durch Kinder auch gelegentlich lauter werden kann, entspricht jedoch der allgemeinen Lebenserfahrung. Um den Bewohnern einer Wohnanlage keine übergebührliche Geduld abzuverlangen, werden in puncto Schallschutz hohe Anforderungen gestellt und auch erfüllt. Ein Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Alters kann nur dann funktionieren, wenn alle bereit sind, auch auf die Bedürfnisse anderer Bewohner Rücksicht zu nehmen. Insofern ist jeder Bewohner/Bewohnerin gefordert, einen Beitrag zu einer intakten Hausgemeinschaft zu leisten.