Mehrwertsteuer: Warum gibt es untersschiedliche Steuersätze in der Abrechnung?

Wohnungen unterliegen einem begünstigten Steuersatz von 10%. Kosten in Zusammenhang mit Abstellplätzen unterliegen hingegen dem Normalsteuersatz in Höhe von 20%. Aus diesem Grund müssen die Abstellplätze in der auch Jahresabrechnung getrennt ausgewiesen werden.