Kündigung: Wie kündige ich richtig?
Die Kündigung muss schriftlich und in der Regel bis zum letzten Tag eines Monats (genau Angaben hierzu finden Sie in Ihrem Mietvertrag!) bei uns einlangen und von allen im Mietvertrag genannten Personen unterschrieben sein. Fehlt am Kündigungsschreiben die Unterschrift eines Hauptmieters, so gilt die Kündigung erst zu jenem Zeitpunkt, ab dem diese vollständig unterschrieben bei uns eingelangt ist.
In der Regel wurde in Ihrem Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Wir empfehlen jedoch, genauestens Ihren Mietvertrag zu prüfen, da fallweise andere Kündigungsfristen (und Kündigungstermine) vereinbart wurden. Beachten Sie bitte, dass die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die vollständig und von allen Hauptmietern unterfertigte schriftliche Kündigung bei uns eingelangt ist!
Weiters muss die Wohnung zum Kündigungstermin (dieser Termin wird von uns schriftlich bekanntgegeben) entsprechend der Nutzungsvereinbarung zurückgegeben werden. Eine Teilkündigung, insbesondere für mitvermietete und im Mietvertrag enthaltene PKW-Abstellplätze oder Garagen, ist unzulässig.
Ein Kündigungsformular finden Sie hier.