Kündigung – Kann ich meine Wohnung vor Erstbezug noch kündigen?

Eine Kündigung vor Erstbezug ist grundsätzlich möglich, wobei nachstehende Umstände zu beachten sind. Nach Einlangen der Kündigung werden wir uns bemühen, einen neuen Mieter zu finden. Sollte ein solcher in die Bestimmungen des Nutzungsvertrages eintreten, so können wir vor Ablauf der Kündigungsfrist das Nutzungsverhältnis einvernehmlich auflösen. Falls bereits Sonderwünsche in Auftrag gegeben wurden, so sind diese, in Ihrem eigenen Interesse, umgehend zu stornieren! Bitte beachten Sie: die Kündigungsfrist beginnt erst mit Ihrem Erstbezug der Wohnung zu laufen. Sollte bis zur Hausübergabe somit kein Nachmieter vorhanden sein, so endet das Mietverhältnis in der Regel erst drei bis vier Monate nach Ihrem Erstbezug! Ein Formular für die Kündigung finden Sie hier.