Jahresabrechnung: Wie komme ich zu meinem Guthaben aus der Jahresabrechnung?

Wenn von Ihnen ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, wird das Guthaben bei der nächsten Abbuchung automatisch berücksichtigt.

Wird die monatliche Zahlung von Ihnen mittels Zahlschein oder Onlinebanking geleistet, so kann das Guthaben bei der nächsten Zahlung entweder selbst in Abzug gebracht werden oder eine Rücküberweisung eingeleitet werden. In letzterem Fall geben Sie unserer Mahnabteilung schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt, sodass die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können.

Sollte das Gesamtguthaben die Vorschreibung des auf die Jahresabrechnung folgenden Monat übersteigen, so ist in diesem Folgemonat keine Zahlung zu leisten und der übersteigende Betrag wird an Sie rücküberwiesen. Nutzungsberechtigte mit Abbuchungsauftrag sowie jene, deren Bankverbindung bereits aufliegt, erhalten die Rücküberweisung auf das jeweilige Konto. Nutzungsberechtigte, von denen noch keine Bankverbindung bekannt ist, bitten wir, uns schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt zu geben.