Jahresabrechnung: Bis wann muss die Jahresabrechnung vom Vermieter erstellt werden?
Entsprechend der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes müssen die Betriebskosten spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres gegenüber den Mietern abgerechnet werden.
Entsprechend der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes müssen die Betriebskosten spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres gegenüber den Mietern abgerechnet werden.