Förderungsvoraussetzungen – Welche Kriterien gibt es?
Wen Sie eine geförderte Wohnung von uns mieten / kaufen möchten, so müssen Sie die Voraussetzungen des Landes Steiermark als Förderungsgeber erfüllen. Diese Kriterien sind:
- Die Volljährigkeit
- Das jährliche Familieneinkommen (netto) darf folgende Grenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreiten: eine Person € 49.600,00, zwei Personen € 74.400,00, zzgl. € 6.570,00 für jede weitere Person
- Der Hauptwohnsitz muss bei der geförderten Wohnung gemeldet werden
- Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben bzw. EWR-Bürger sein
- Bei Drittstaatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ein Nachweis, dass diese seit mehr als fünf Jahren in Österreich ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, zu übermitteln
- Sie müssen innerhalb von 6 Monaten ab Bezug der geförderten Wohnung die davor regelmäßig verwendeten Wohnung aufgeben