Finanzierungsbeitrag: Rückzahlung vom Finanzierungsbeitrag

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses und Rückgabe der Wohnung hat der ausscheidende Bestandnehmer binnen acht Wochen Anspruch auf Rückzahlung seines geleisteten Finanzierungsbeitrages, abzüglich der gesetzlichen Abschreibung (2% Abschreibung pro Jahr bis Dezember 2000 und ab Jänner 2001 mit 1% Abschreibung pro Jahr).

Die geleisteten Finanzierungsbeiträge werden zudem auch für offenen Forderungen gegenüber dem scheidenden Mieter herangezogen. Dies tritt nur im Falle eines Mietzinsrückstandes ein oder wenn die Wohnung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde und Ausbesserungsarbeiten zu Lasten des Vormieters vorzunehmen sind.