Eigentum – Was ist bei einem Todesfall zu beachten?
Um die Änderung in unserem System durchführen zu können, benötigen wir zum Nachweis nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens ehest möglich den Einantwortungsbeschluss des zuständigen Bezirksgerichtes.
Die Zusendung der Unterlagen hat vorzugsweise per E-Mail an office@rottenmanner.at zu erfolgen, da durch die elektronische Zustellung unsererseits eine raschere Verarbeitung erfolgen kann.
Sollte die Zustelladresse von der Wohnungsadresse abweichen, so ersuchen wir um Übermittlung dieser.