Kündigung: Was muss bei der Rückgabe des Mietobjektes erledigt sein:
Das Mietobjekt inkl. Kellerabteil und KFZ-Abstellplatz ist vollständig zu räumen und zu reinigen. Bei eventuellem Verbleib diverser Einrichtungsgegenstände wird zur Absicherung ein Betrag in Höhe der eventuell anfallenden Entsorgungskosten einbehalten.
Etwaige Löcher in den Wänden sind zu verspachteln. Verunreinigungen an den Wänden sind keine Verwohnung und müssen instandgesetzt werden. Ablaufgarnituren, frei zugängige Siphons und Siebe sowie die Lüftungsfilter im Bad und WC sind zu säubern. Fehlende oder gebrochene Lichtschalter oder Steckdosen sind durch dasselbe Fabrikat zu ersetzen. Angebohrte Fliesen sind mit einer Dichtmasse zu verschließen. Bei Gasthermen und Elektroheizungen ist ein Wartungsprotokoll vorzulegen (dieses darf nicht älter als ein Jahr sein). Angebohrte bzw. beklebte Eingangs- oder Innentüren sind durch dieselben Türen zu ersetzen.
Alle wohnungsbezogenen Schlüssel sind bei der Rückgabe vollständig an uns retour zu geben. Bitte beachten Sie: sollte ein Schlüssel fehlen, so muss auch der Zylinder getauscht werden, was zusätzliche Kosten für Sie verursacht! Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, vor der Rückgabe mit dem zuständigen Immobilienverwalter Rücksprache zu halten.