Jahresabrechnung: Wie komme ich zu meinem Guthaben aus der Jahresabrechnung?
Wenn ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, wird das Guthaben bei der nächsten Abbuchung automatisch berücksichtigt.
Wird die monatliche Zahlung vom Wohnungseigentümer überwiesen, so kann das Guthaben bei der nächsten Zahlung entweder selbst in Abzug gebracht werden oder eine Rücküberweisung eingeleitet werden. In letzterem Fall geben Sie uns schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt, sodass die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können.
Sollte das Gesamtguthaben die Vorschreibung des auf die Jahresabrechnung folgenden Monat übersteigen, so ist in diesem Folgemonat keine Zahlung zu leisten und der übersteigende Betrag wird an den Wohnungseigentümer rücküberwiesen. Wohnungseigentümer mit Abbuchungsauftrag sowie jene, deren Bankverbindung bereits aufliegt, erhalten die Rücküberweisung auf das jeweilige Konto. Wohnungseigentümer, von denen noch keine Bankverbindung bekannt ist, bitten wir, uns schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt zu geben.