Jahresabrechnung: Wer bekommt das Guthaben aus der Jahresabrechnung bzw. muss die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung leisten?
Grundsätzlich gilt, dass jener Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung bzw. des Guthabens Eigentümer einer Wohnung ist, auch die Nachzahlung zu leisten bzw. das Guthaben zu bekommen hat, auch wenn er nicht während des gesamten Abrechnungszeitraumes Eigentümer der Wohnung war.