Förderungsvoraussetzungen – Welche Kriterien gibt es für den Erwerb einer geförderten Eigentumswohnung?
- Die Volljährigkeit
- Das jährliche Familieneinkommen (netto) darf folgende Grenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreiten: eine Person € 49.600,00, zwei Personen € 74.400,00 zzgl. € 6.5700,00 für jede weitere Person
- Der Hauptwohnsitz muss bei der geförderten Wohnung gemeldet werden
- Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben bzw. EWR-Bürger sein oder aufgrund der Flüchtlingseigenschaften zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt.
- Sie müssen innerhalb von sechs Monaten ab Bezug der geförderten Wohnung die davor regelmäßig verwendete Wohnung aufgeben